Überladung LKW

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfen Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht schwerer als 40 Tonnen sein. In Ausnahmefällen liegt die Toleranzgrenze bei 44 Tonnen. Überschreitet ein Fahrzeug das zulässige Gesamtgewicht (zGG), droht dem Fahrer oder Halter ein Bußgeld wegen Überladung des Lkw. Um das zulässige Gesamtgewicht einzuhalten und dem Bußgeldkatalog zu entkommen, ist es sinnvoll, Lkw vor der Fahrt auf öffentlichen Straßen auf Fahrzeugwaagen zu wiegen. So ist es für viele Produktionsbetriebe, die ihre Waren per LKW vom Werksgelände aus versenden, unumgänglich, eine LKW Waage auf dem Werksgelände zu installieren, um die Ladung zu kontrollieren und einen gültigen Wiegeschein als Nachweis, dass keine Gewichtsüberschreitung stattgefunden hat, zu generieren. Diese in der Regel ebenerdig installierten Fahrzeugwaagen können auch direkt unter den Verladeeinrichtungen für die Produkte installiert werden. In diesem Fall kann ein Kontaktaustausch mit der bauseitigen Förderanlage hergestellt werden, so dass bei Erreichen des zulässigen Gesamtgewichtes eine automatische Abschaltung der Verladung erfolgt. Diese Abschaltung kann bis auf wenige Prozent genau eingestellt werden.

Handelt es sich nicht um Verladewaagen, sondern um eine LKW-Waage, die an der Werksausfahrt installiert ist, kann auch hier per Software eingestellt werden, dass bei Überschreitung des Maximalgewichtes das Fahrzeug keinen Wiege- oder Lieferschein erhält und somit nicht überladen das Gelände verläßt. So wird die Zuladung der Transportfahrzeuge inkl. Anhänger überprüft und sichergestellt, dass keine Strafen im Hinblick auf die Bußgeldtabelle zu erwarten sind. Durch moderne Waagensoftware können auch weitere Hardwarekomponenten wie Schranken und/oder Ampeln in das automatisierte Logistiksystem integriert werden, so dass sichergestellt ist, dass nur LKWs bis zur maximalen Beladung auf die Straße fahren. Mit einem solchen automatisierten System ist es möglich, eine Überladung zu vermeiden und den LKW trotzdem innerhalb der zulässigen Toleranz zu beladen. Durch den Einsatz von Achslastwaagen, kann neben dem Gesamtgewicht kann auch die Achslast ermittelt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass Achslastwaagen in Deutschland nicht eichfähig sind. Somit stellt das ermittelte Achsgewicht lediglich einen Kontrollwert bei der Verwiegung von Nutzfahrzeugen dar.

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